Versandbedingungen La Doux Rêves

  1. Iboualatsen h.o.d.n. La Doux Rêves (nachstehend “La Doux Rêves”) ist bei der Handelskammer unter der Nummer 78023580 eingetragen und hat seinen Sitz in 3021TA, Lodewijk Pincoffsweg 168, Rotterdam in den Niederlanden.

Artikel 1 – Begriffsbestimmungen

  1. In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die folgenden Begriffe im folgenden Sinne verwendet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist:
  2. Angebot: Jedes (schriftliche oder elektronische) Angebot des Verkäufers an den Käufer zur Lieferung von Produkten, mit dem diese Bedingungen untrennbar verbunden sind. In bestimmten Situationen kann ein Angebot auf andere Weise als schriftlich oder elektronisch übermittelt werden (z.B. mündlich). Dies hängt von der konkreten Situation/Umständen ab.
  3. Verbraucher: Eine natürliche Person, die nicht im Rahmen der Ausübung eines Berufs oder Unternehmens handelt.
  4. Käufer: der Verbraucher, der einen Vertrag (im Fernabsatz) mit dem Verkäufer abschließt.
  5. Vertrag: Der (Fern-)Kaufvertrag über den Verkauf und die Lieferung der vom Käufer bei La Doux Rêves erworbenen Produkte.
  6. Produkte: Die von La Doux Rêves angebotenen Produkte sind frische Beaubons.
  7. Verkäufer: Der Anbieter der Produkte an den Käufer, im Folgenden als: La Doux Rêves bezeichnet.

Artikel 2 – Lieferung

  1. Verzögert sich der Beginn, der Fortgang oder die (Fertigstellungs-)Lieferung des Vertrages, weil der Käufer z. B. nicht oder nicht rechtzeitig alle angeforderten Informationen zur Verfügung gestellt hat, nicht ausreichend mitarbeitet, die (Anzahlungs-)Zahlung nicht rechtzeitig bei der Firma La Doux Rêves eingegangen ist oder eine Verzögerung aufgrund anderer, von der Firma La Doux Rêves nicht zu vertretender Umstände eintritt, ist die Firma La Doux Rêves berechtigt, eine angemessene Verlängerung der (Fertigstellungs-)Lieferfrist zu verlangen. Alle vereinbarten (Liefer-)Termine sind niemals Fristen. Der Käufer hat La Doux Rêves schriftlich in Verzug zu setzen und ihr eine angemessene Frist zu setzen, um noch zu liefern. Der Käufer hat keinen Anspruch auf eine Entschädigung wegen der daraus resultierenden Verzögerung.
  2. Der Käufer ist verpflichtet, die Waren zu dem Zeitpunkt abzunehmen, zu dem sie ihm vertragsgemäß zur Verfügung gestellt werden, auch wenn sie ihm früher oder später als vereinbart angeboten werden.
  3. Wenn der Käufer die Annahme verweigert oder es versäumt, die für die Lieferung erforderlichen Informationen oder Anweisungen zu erteilen, ist La Doux Rêves berechtigt, die Ware auf Kosten und Risiko des Käufers zu lagern.
  4. Wenn die Produkte durch La Doux Rêves oder einen externen Spediteur geliefert werden, ist La Doux Rêves berechtigt, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, die Lieferkosten in Rechnung zu stellen. Diese werden dann gesondert in Rechnung gestellt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
  5. Wenn La Doux Rêves für die Ausführung des Vertrages Daten vom Käufer benötigt, beginnt die Lieferfrist erst, nachdem der Käufer La Doux Rêves alle für die Ausführung erforderlichen Daten zur Verfügung gestellt hat.
  6. Wenn La Doux Rêves eine Lieferfrist angegeben hat, handelt es sich dabei um einen Richtwert. Für Lieferungen außerhalb der Niederlande gelten längere Lieferzeiten.
  7. La Doux Rêves ist berechtigt, die Ware in Teilen zu liefern, es sei denn, es wird vertraglich davon abgewichen oder die Teillieferung hat keinen eigenständigen Wert. La Doux Rêves ist berechtigt, die so gelieferten Waren gesondert in Rechnung zu stellen.
  8. Die Lieferung erfolgt nur, wenn alle Rechnungen bezahlt sind, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. La Doux Rêves behält sich das Recht vor, die Lieferung zu verweigern, wenn die begründete Befürchtung besteht, dass die Zahlung nicht erfolgt.
  9. Wenn der Käufer nicht zu Hause ist und La Doux Rêves die Ware bei einem ersten Zustellungsversuch nicht anderweitig für den Käufer hinterlegen kann (z.B. durch Auslieferung der Ware an anwesende Nachbarn), ist La Doux Rêves berechtigt, für einen weiteren Zustellungsversuch zusätzliche Kosten zu berechnen. La Doux Rêves haftet nicht für Qualitätseinbußen der Waren/Produkte, die dadurch entstehen, dass ein nachträglicher (z.B. zweiter) Lieferversuch unternommen werden muss oder dass La Doux Rêves gezwungen ist, die Produkte dem Käufer auf andere Weise zu überlassen (z.B.: Lieferung an Nachbarn).

Artikel 3 – Verpackung und Transport

  1. La Doux Rêves verpflichtet sich gegenüber dem Käufer, die zu liefernden Waren ordnungsgemäß zu verpacken und so zu sichern, dass sie ihren Bestimmungsort bei normalem Gebrauch in gutem Zustand erreichen.
  2. Alle Lieferungen verstehen sich, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, einschließlich Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer), Verpackung und Verpackungsmaterial.
  3. Die Annahme von Waren ohne Vermerke auf dem Frachtbrief oder der Empfangsbestätigung gilt als Beweis dafür, dass die Verpackung zum Zeitpunkt der Lieferung in gutem Zustand war.

Artikel 4 – Abholung und/oder Lieferung
Abholung

  1. Der Kunde muss seine Bestellung rechtzeitig, mindestens jedoch 1 Tag im Voraus aufgeben. Großaufträge sollten in Absprache mit La Doux Rêves erteilt werden. Die Bestellungen müssen vom Kunden selbst am Standort von La Doux Rêves abgeholt werden. Der Kunde muss dabei die Vorschriften von La Doux Rêves einhalten.

Lieferung

  1. La Doux Rêves ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Lebensmittelsicherheit in Bezug auf die Produkte jederzeit gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften gewährleistet ist, sowie regelmäßig Kontrollen durchzuführen (oder durchführen zu lassen) und über die Ergebnisse dieser Kontrollen zu berichten. La Doux Rêves kann dem Kunden Anweisungen zur Lebensmittelsicherheit geben, wenn der Kunde die Produkte selbst aufbewahrt. La Doux Rêves haftet in keinem Fall für Schäden und/oder Kosten, die dem Kunden aufgrund seiner Beratung oder der Unterlassung einer solchen Beratung entstehen.
  2. Die Lieferung erfolgt an einem vereinbarten Tag und zu einer vereinbarten Uhrzeit.

Artikel 5 – Gefahrübergang

Das Risiko des Verlustes oder der Beschädigung der Produkte, die Gegenstand des Vertrages sind, geht zu dem Zeitpunkt auf den Käufer über, an dem die Produkte in die Kontrolle des Käufers übergeben werden. Dies ist der Fall, wenn die Produkte an die Lieferadresse des Käufers geliefert wurden.

Rotterdam, 24. August 2021

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