Allgemeine Geschäftsbedingungen La Doux Rêves

  1. Iboualatsen h.o.d.n. La Doux Rêves (nachstehend “La Doux Rêves”) ist bei der Handelskammer unter der Nummer 78023580 eingetragen und hat seinen Sitz in 3021TA, Lodewijk Pincoffsweg 168, Rotterdam in den Niederlanden.

 Artikel 1 – Begriffsbestimmungen

  1. In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die folgenden Begriffe im folgenden Sinne verwendet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist:
  2. Angebot: Jedes (schriftliche oder elektronische) Angebot des Verkäufers an den Käufer zur Lieferung von Produkten, mit dem diese Bedingungen untrennbar verbunden sind. In bestimmten Situationen kann ein Angebot auf andere Weise als schriftlich oder elektronisch übermittelt werden (z.B. mündlich). Dies hängt von der konkreten Situation/Umständen ab.
  3. Verbraucher: Die natürliche Person, die nicht in Ausübung eines Berufs oder Unternehmens handelt.
  4. Käufer: der Verbraucher, der einen Vertrag (im Fernabsatz) mit dem Verkäufer abschließt.
  5. Vertrag: Der (Fern-)Kaufvertrag über den Verkauf und die Lieferung der vom Käufer bei La Doux Rêves erworbenen Produkte.
  6. Produkte: Die von La Doux Rêves angebotenen Produkte sind frische Beaubons.
  7. Verkäufer: Der Anbieter von Produkten für den Käufer, im Folgenden: La Doux Rêves.

  Artikel 2 – Anwendbarkeit

  1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot von La Doux Rêves und jeden Vertrag zwischen La Doux Rêves und einem Käufer sowie für jedes von La Doux Rêves angebotene Produkt.
  2. Vor dem Abschluss eines Vertrages (im Fernabsatz) werden dem Käufer die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Verfügung gestellt. Sollte dies nicht möglich sein, wird La Doux Rêves dem Käufer die Art und Weise mitteilen, wie der Käufer die allgemeinen Geschäftsbedingungen, die in jedem Fall auf der Website von La Doux Rêves veröffentlicht sind, einsehen kann, so dass der Käufer diese allgemeinen Geschäftsbedingungen leicht auf einem dauerhaften Datenträger speichern kann.
  3. In Ausnahmefällen kann von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abgewichen werden, wenn dies ausdrücklich schriftlich mit La Doux Rêves vereinbart wurde.
  4. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für Zusatz-, Änderungs- und Folgeverträge mit dem Käufer. Etwaigen allgemeinen und/oder Einkaufsbedingungen des Käufers wird ausdrücklich widersprochen.
  5. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig oder nichtig sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Kraft, und die nichtige(n) Bestimmung(en) wird (werden) durch eine Bestimmung ersetzt, die den gleichen Sinn hat (haben) wie die ursprüngliche Bestimmung.
  6. Unklarheiten über den Inhalt, die Auslegung oder Sachverhalte, die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht geregelt sind, sind nach dem Geist dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu beurteilen und zu erklären.
  7. Wenn in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf sie/ihn Bezug genommen wird, ist dies auch als Bezugnahme auf ihn/sie zu verstehen, sofern und soweit dies zutrifft.

  Artikel 3 – Das Angebot

  1. Alle Angebote von La Doux Rêves sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes angegeben ist. Wenn das Angebot begrenzt oder unter bestimmten Bedingungen gültig ist, wird dies im Angebot ausdrücklich angegeben. Ein Angebot liegt in jedem Fall vor, wenn es schriftlich abgegeben wird.
  2. La Doux Rêves ist nur dann an das Angebot gebunden, wenn der Käufer den fälligen Betrag bereits bezahlt hat, oder wenn der Käufer eine Bestellung aufgegeben und 50 % des Bestellbetrags bezahlt hat. La Doux Rêves hat jedoch das Recht, einen Vertrag mit einem potenziellen Käufer aus einem für La Doux Rêves berechtigten Grund abzulehnen.
  3. Das Angebot enthält eine Beschreibung des angebotenen Produkts mit den entsprechenden Preisen. Die Beschreibung ist so ausführlich, dass der Käufer das Angebot angemessen beurteilen kann. Offensichtliche Fehler oder Irrtümer im Angebot können La Doux Rêves nicht binden. Die im Angebot enthaltenen Abbildungen, Verpackungen und spezifischen Daten sind nur indikativ und können keinen Grund für eine Entschädigung oder Auflösung des Vertrags (im Fernabsatz) darstellen. La Doux Rêves kann nicht garantieren, dass die Farben auf dem Bild genau mit den tatsächlichen Farben des Produkts übereinstimmen. Außerdem kann La Doux Rêves nicht garantieren, dass das Produkt, das der Käufer erhält, genau dem (digitalen) Bild entspricht.
  4. La Doux Rêves ist berechtigt, bei den Produkten geringfügige Abweichungen gegenüber dem Angebot vorzunehmen, dazu gehört auch der Austausch ähnlicher Zutaten (z.B. Schokoflocken durch Schokostreusel etc.).
  5. Die im Angebot von La Doux Rêves genannten Lieferfristen und -termine sind Richtwerte und berechtigen den Käufer bei Überschreitung nicht zum Rücktritt oder Schadensersatz, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
  6. Ein zusammengesetztes Angebot verpflichtet La Doux Rêves nicht dazu, einen Teil der im Angebot enthaltenen Waren oder einen Teil des Angebotspreises zu liefern.
  7. Wenn und soweit ein Angebot besteht, gilt dies nicht automatisch für Nachbestellungen. Die Angebote sind nur gültig, solange der Vorrat reicht und ohne Gewähr.

  Artikel 4 – Abschluss des Abkommens

  1. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Käufer ein Angebot von La Doux Rêves durch Bezahlung des betreffenden Produkts annimmt.
  2. Ein Angebot kann von La Doux Rêves über die Website gemacht werden.
  3. Wenn der Käufer das Angebot durch Abschluss eines Vertrags mit La Doux Rêves angenommen hat, bestätigt La Doux Rêves den Vertrag mit dem Käufer schriftlich oder zumindest per E-Mail.
  4. Weicht die Annahme (in unwesentlichen Punkten) vom Angebot ab, ist La Doux Rêves nicht daran gebunden.
  5. La Doux Rêves ist nicht an ein Angebot gebunden, wenn der Käufer vernünftigerweise erwarten konnte oder hätte verstehen müssen, dass das Angebot einen offensichtlichen Fehler oder einen Schreibfehler enthält. Der Käufer kann aus diesem Irrtum oder Versehen keinerlei Rechte ableiten.
  6. Das Rücktrittsrecht ist für den Käufer bei allen frischen Produkten ausgeschlossen, die schnell verderben oder eine begrenzte Haltbarkeit haben, und/oder bei Produkten, deren (Frische-)Siegel vom Käufer gebrochen wurde. Dies wird in dem Angebot ausdrücklich erwähnt.

  Artikel 5 – Durchführung des Abkommens

  1. La Doux Rêves wird den Vertrag nach bestem Wissen und Gewissen erfüllen.
  2. Wenn und soweit es für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erforderlich ist, hat La Doux Rêves das Recht, bestimmte Arbeiten nach eigenem Ermessen durch Dritte ausführen zu lassen.
  3. Der Käufer sorgt dafür, dass La Doux Rêves alle Daten, die La Doux Rêves als notwendig erachtet oder von denen der Käufer vernünftigerweise annehmen muss, dass sie für die Erfüllung des Vertrags notwendig sind, rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden. Werden La Doux Rêves die für die Ausführung des Vertrages erforderlichen Daten nicht rechtzeitig übermittelt, hat La Doux Rêves das Recht, die Ausführung des Vertrages auszusetzen.
  4. La Doux Rêves ist bei der Erfüllung des Vertrags nicht verpflichtet, die Anweisungen des Käufers zu befolgen, wenn diese den Inhalt oder den Umfang des Vertrags ändern. Wenn der Auftrag für La Doux Rêves zusätzliche Arbeiten zur Folge hat, ist der Käufer verpflichtet, die entsprechenden Mehr- oder Zusatzkosten zu zahlen.
  5. La Doux Rêves kann vom Käufer eine Sicherheit oder die vollständige Bezahlung im Voraus verlangen, bevor der Vertrag ausgeführt wird.
  6. La Doux Rêves haftet nicht für Schäden gleich welcher Art, die dadurch entstehen, dass La Doux Rêves sich auf unrichtige und/oder unvollständige Angaben des Käufers verlassen hat, es sei denn, diese Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit war La Doux Rêves bekannt.
  7. Der Käufer stellt La Doux Rêves von allen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrages einen Schaden erleiden, der dem Käufer zuzuschreiben ist.

  Artikel 6 – Lieferung

  1. Verzögert sich der Beginn, der Fortgang oder die (Fertigstellungs-)Lieferung des Vertrages, weil der Käufer z. B. nicht oder nicht rechtzeitig alle angeforderten Informationen zur Verfügung gestellt hat, nicht ausreichend mitarbeitet, die (Anzahlungs-)Zahlung nicht rechtzeitig bei der Firma La Doux Rêves eingegangen ist oder eine Verzögerung aufgrund anderer, von der Firma La Doux Rêves nicht zu vertretender Umstände eintritt, ist die Firma La Doux Rêves berechtigt, eine angemessene Verlängerung der (Fertigstellungs-)Lieferfrist zu verlangen. Alle vereinbarten (Liefer-)Termine sind niemals Fristen. Der Käufer hat La Doux Rêves schriftlich in Verzug zu setzen und ihr eine angemessene Frist zu setzen, um noch zu liefern. Der Käufer hat keinen Anspruch auf eine Entschädigung wegen der daraus resultierenden Verzögerung.
  2. Der Käufer ist verpflichtet, die Waren zu dem Zeitpunkt abzunehmen, zu dem sie ihm vertragsgemäß zur Verfügung gestellt werden, auch wenn sie ihm früher oder später als vereinbart angeboten werden.
  3. Wenn der Käufer die Annahme verweigert oder es versäumt, die für die Lieferung erforderlichen Informationen oder Anweisungen zu erteilen, ist La Doux Rêves berechtigt, die Ware auf Kosten und Risiko des Käufers zu lagern.
  4. Wenn die Produkte durch La Doux Rêves oder einen externen Spediteur geliefert werden, ist La Doux Rêves berechtigt, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, die Lieferkosten in Rechnung zu stellen. Diese werden dann gesondert in Rechnung gestellt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
  5. Wenn La Doux Rêves für die Ausführung des Vertrages Daten vom Käufer benötigt, beginnt die Lieferfrist erst, nachdem der Käufer La Doux Rêves alle für die Ausführung erforderlichen Daten zur Verfügung gestellt hat.
  6. Wenn La Doux Rêves eine Lieferfrist angegeben hat, handelt es sich dabei um einen Richtwert. Für Lieferungen außerhalb der Niederlande gelten längere Lieferzeiten.
  7. La Doux Rêves ist berechtigt, die Ware in Teilen zu liefern, es sei denn, es wird vertraglich davon abgewichen oder die Teillieferung hat keinen eigenständigen Wert. La Doux Rêves ist berechtigt, die so gelieferten Waren gesondert in Rechnung zu stellen.
  8. Die Lieferung erfolgt nur, wenn alle Rechnungen bezahlt sind, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. La Doux Rêves behält sich das Recht vor, die Lieferung zu verweigern, wenn die begründete Befürchtung besteht, dass die Zahlung nicht erfolgt.
  9. Wenn der Käufer nicht zu Hause ist und La Doux Rêves die Ware bei einem ersten Zustellungsversuch nicht anderweitig für den Käufer hinterlegen kann (z.B. durch Auslieferung der Ware an anwesende Nachbarn), ist La Doux Rêves berechtigt, für einen weiteren Zustellungsversuch zusätzliche Kosten zu berechnen. La Doux Rêves haftet nicht für Qualitätseinbußen der Waren/Produkte, die dadurch entstehen, dass ein nachträglicher (z.B. zweiter) Lieferversuch unternommen werden muss oder dass La Doux Rêves gezwungen ist, die Produkte dem Käufer auf andere Weise zu überlassen (z.B.: Lieferung an Nachbarn).

  Artikel 7 – Verpackung und Transport

  1. La Doux Rêves verpflichtet sich gegenüber dem Käufer, die zu liefernden Waren ordnungsgemäß zu verpacken und so zu sichern, dass sie ihren Bestimmungsort bei normalem Gebrauch in gutem Zustand erreichen.
  2. Alle Lieferungen verstehen sich, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, einschließlich Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer), Verpackung und Verpackungsmaterial.
  3. Die Annahme von Waren ohne Vermerke auf dem Frachtbrief oder der Empfangsbestätigung gilt als Beweis dafür, dass die Verpackung zum Zeitpunkt der Lieferung in gutem Zustand war.

  Artikel 8 – Prüfung, Beschwerden

  1. Der Käufer ist verpflichtet, das gelieferte Produkt unmittelbar nach der Lieferung, in jedem Fall aber innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt des gelieferten Produkts zu untersuchen oder untersuchen zu lassen, jedoch nur in dem Umfang, der erforderlich ist, um zu beurteilen, ob er das Produkt behält. Dabei prüft der Käufer, ob das Gelieferte in Qualität und Quantität dem Vertrag entspricht und ob die Produkte die im normalen (Handels-)Verkehr an sie gestellten Anforderungen erfüllen.
  2. Eventuelle sichtbare Mängel oder Fehlmengen müssen La Doux Rêves nach der Lieferung schriftlich unter info@ladouxreves.com mitgeteilt werden. Wird das Produkt durch unsachgemäße Handhabung durch den Käufer selbst beschädigt, haftet der Käufer für die Wertminderung des Produkts.
  3. Möchte der Käufer mangelhafte Waren zurückgeben, so darf er dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von La Doux Rêves auf die von La Doux Rêves angegebene Art und Weise und in Bezug auf die zum Rücktritt geeigneten Produkte tun.
  4. Wenn der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, muss er das Produkt und das gesamte Zubehör, soweit möglich, im Originalzustand und in der Originalverpackung an La Doux Rêves zurücksenden, und zwar gemäß den Rückgabeanweisungen von La Doux Rêves. Die direkten Kosten für die Rücksendung gehen zu Lasten und auf Risiko des Käufers.
  5. La Doux Rêves ist berechtigt, eine Untersuchung der Echtheit und des Zustands der zurückgegebenen Produkte einzuleiten, bevor eine Rückerstattung vorgenommen wird.
  6. Rückerstattungen an den Käufer werden so schnell wie möglich bearbeitet, können aber bis zu 14 Tage nach Eingang der Auflösungserklärung des Käufers dauern. Die Erstattung erfolgt auf die zuvor angegebene Kontonummer.
  7. Macht der Käufer von seinem Reklamationsrecht Gebrauch, so ist er als Unternehmen nicht berechtigt, seine Zahlungsverpflichtung auszusetzen oder offene Rechnungen zu verrechnen.
  8. Bei unvollständiger Lieferung und/oder bei Fehlen eines oder mehrerer Produkte, das La Doux Rêves zuzuschreiben ist, wird La Doux Rêves nach Aufforderung durch den Käufer entweder das/die fehlende(n) Produkt(e) nachsenden oder die verbleibende Bestellung stornieren. Die Empfangsbestätigung der Produkte ist in diesem Zusammenhang maßgeblich. Schäden, die der Käufer aufgrund des (abweichenden) Lieferumfangs erleidet, können von La Doux Rêves nicht ersetzt werden.

  Artikel 9 – Preise

  1. Während der Gültigkeitsdauer des Angebots werden die Preise der angebotenen Produkte nicht erhöht, außer im Falle von Änderungen der Mehrwertsteuersätze.
  2. Die im Angebot genannten Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
  3. Die im Angebot genannten Preise beruhen auf den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Kostenfaktoren, wie z. B.: Ein- und Ausfuhrzölle, Fracht- und Entladekosten, Versicherung sowie etwaige Abgaben und Steuern.
  4. Bei Produkten oder Rohstoffen, die Preisschwankungen auf dem Finanzmarkt unterliegen und auf die La Doux Rêves keinen Einfluss hat, kann La Doux Rêves diese Produkte mit variablen Preisen anbieten. Im Angebot wird darauf hingewiesen, dass die Preise Richtpreise sind und schwanken können.
  5. Wenn der Käufer nicht zu Hause ist und La Doux Rêves die Ware bei einem ersten Zustellungsversuch nicht anderweitig für den Käufer hinterlegen kann (z.B. durch Auslieferung der Ware an anwesende Nachbarn), ist La Doux Rêves berechtigt, für einen weiteren Zustellungsversuch zusätzliche Kosten zu berechnen.

  Artikel 10 – Zahlungs- und Inkassopolitik

  1. Die Zahlung sollte vorzugsweise im Voraus in der Währung erfolgen, in der sie in Rechnung gestellt wurde, und zwar auf dem angegebenen Weg.
  2. Der Käufer kann aus einem im Voraus erstellten Kostenvoranschlag keinerlei Rechte oder Erwartungen ableiten, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
  3. Der Käufer hat die Zahlung in einem Betrag auf das ihm mitgeteilte Konto von La Doux Rêves zu leisten. Die Parteien können nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung von La Doux Rêves eine andere Zahlungsfrist vereinbaren.
  4. Wenn eine periodische Zahlungsverpflichtung des Käufers vereinbart wurde, ist La Doux Rêves berechtigt, die geltenden Preise und Tarife unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten schriftlich anzupassen.
  5. Im Falle der Liquidation, des Konkurses, der Pfändung oder des Zahlungsaufschubs des Käufers werden die Forderungen von La Doux Rêves gegenüber dem Käufer sofort fällig und zahlbar.
  6. La Doux Rêves hat das Recht, die vom Käufer geleisteten Zahlungen zunächst zur Reduzierung der Kosten, dann zur Reduzierung der fälligen Zinsen und schließlich zur Reduzierung der Hauptsumme und der laufenden Zinsen zu verwenden. La Doux Rêves kann, ohne damit in Verzug zu geraten, ein Zahlungsangebot ablehnen, wenn der Käufer eine andere Reihenfolge der Zuteilung angibt. La Doux Rêves kann die vollständige Rückzahlung der Hauptsumme verweigern, wenn diese nicht die noch fälligen Zinsen, die aufgelaufenen Zinsen und die Kosten umfasst.
  7. Wenn der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt und seiner Verpflichtung nicht innerhalb der ihm gesetzten 14-tägigen Zahlungsfrist nachgekommen ist, erhält der Käufer zunächst eine schriftliche Mahnung mit einer Frist von 14 Tagen ab dem Datum der Mahnung, um der Zahlungsverpflichtung doch noch nachzukommen, zusammen mit einem Hinweis auf die außergerichtlichen Kosten, wenn der Verbraucher seinen Verpflichtungen nicht innerhalb dieser Frist nachkommt, bevor er in Verzug gerät.
  8. Ab dem Datum, an dem der Käufer in Verzug ist, fordert La Doux Rêves ohne weitere Inverzugsetzung die gesetzlichen (Handels-)Zinsen ab dem ersten Tag des Verzugs bis zur vollständigen Zahlung sowie eine Entschädigung für die außergerichtlichen Kosten gemäß Artikel 6:96 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs, die nach der Staffelung der Verordnung über die Entschädigung für außergerichtliche Inkassokosten vom 1. Juli 2012 berechnet wird.
  9. Wenn La Doux Rêves mehr oder höhere Kosten entstanden sind, die vernünftigerweise notwendig sind, sind diese Kosten erstattungsfähig. Die anfallenden Gerichts- und Vollstreckungskosten gehen ebenfalls zu Lasten des Käufers.

  Artikel 11 – Eigentumsvorbehalt

  1. Alle von La Doux Rêves gelieferten Waren bleiben Eigentum von La Doux Rêves, bis der Käufer alle folgenden Verpflichtungen aus allen mit La Doux Rêves geschlossenen Verträgen erfüllt hat.
  2. Der Käufer ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware zu verpfänden oder anderweitig zu belasten, solange das Eigentum noch nicht vollständig übertragen ist.
  3. Wenn Dritte auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zugreifen oder Rechte an ihnen begründen oder geltend machen wollen, ist der Käufer verpflichtet, La Doux Rêves so schnell wie möglich davon zu unterrichten.
  4. Für den Fall, dass die Firma La Doux Rêves von ihren in diesem Artikel genannten Eigentumsrechten Gebrauch machen möchte, erteilt der Käufer der Firma La Doux Rêves oder von ihr beauftragten Dritten die bedingungslose und unwiderrufliche Erlaubnis und Genehmigung, alle Orte zu betreten, an denen sich das Eigentum der Firma La Doux Rêves befindet, und die Waren in Besitz zu nehmen.
  5. La Doux Rêves hat das Recht, das/die vom Käufer gekaufte(n) Produkt(e) zurückzubehalten, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen noch nicht (vollständig) nachgekommen ist, trotz einer Verpflichtung von La Doux Rêves zur Übertragung oder Herausgabe. Nachdem der Käufer seine Verpflichtungen erfüllt hat, bemüht sich La Doux Rêves, dem Käufer die gekauften Produkte so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 20 Arbeitstagen zu liefern.
  6. Kosten und sonstige (Folge-)Schäden, die sich aus der Zurückbehaltung der gekauften Produkte ergeben, gehen zu Lasten und auf Risiko des Käufers und sind La Doux Rêves vom Käufer auf Verlangen zu erstatten.

  Artikel 12 – Garantie La Doux Rêves garantiert, dass die Produkte dem Vertrag, den im Angebot angegebenen Spezifikationen, der Brauchbarkeit und/oder Tauglichkeit und den gesetzlichen Vorschriften zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses entsprechen. Dies gilt auch, wenn die zu liefernden Waren für die Verwendung im Ausland bestimmt sind und der Käufer La Doux Rêves bei Vertragsabschluss ausdrücklich und schriftlich über diese Verwendung informiert hat.   Artikel 13 – Gebrauchsanweisung Produkte

  1. Der Käufer der Produkte muss die Vorschriften und Anweisungen von La Doux Rêves befolgen.

  Artikel 14 – Aussetzung und Auflösung

  1. La Doux Rêves ist berechtigt, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen auszusetzen oder den Vertrag aufzulösen, wenn der Käufer seinen (Zahlungs-)Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht oder nicht vollständig nachkommt.
  2. Darüber hinaus ist La Doux Rêves berechtigt, den zwischen ihr und dem Käufer bestehenden Vertrag, soweit er noch nicht erfüllt ist, ohne gerichtliche Intervention aufzulösen, wenn der Käufer seine Verpflichtungen aus einem mit La Doux Rêves geschlossenen Vertrag nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erfüllt.
  3. Darüber hinaus ist La Doux Rêves berechtigt, den Vertrag ohne vorherige Inverzugsetzung aufzulösen (oder auflösen zu lassen), wenn Umstände eintreten, die so beschaffen sind, dass die Erfüllung des Vertrages nach den Maßstäben der Angemessenheit und Billigkeit nicht oder nicht mehr verlangt werden kann, oder wenn andere Umstände eintreten, die so beschaffen sind, dass eine unveränderte Aufrechterhaltung des Vertrages vernünftigerweise nicht mehr erwartet werden kann.
  4. Wird der Vertrag aufgelöst, werden die Forderungen von La Doux Rêves gegenüber dem Käufer sofort fällig. Wenn La Doux Rêves die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aussetzt, behält sie ihre Ansprüche aus dem Gesetz und dem Vertrag.
  5. La Doux Rêves behält sich stets das Recht vor, Schadenersatz zu fordern.

  Artikel 15 – Haftungsbeschränkung

  1. Wenn die Erfüllung des Vertrags durch die Firma La Doux Rêves zu einer Haftung der Firma La Doux Rêves gegenüber dem Käufer oder Dritten führt, ist diese Haftung auf die von der Firma La Doux Rêves im Zusammenhang mit dem Vertrag in Rechnung gestellten Kosten beschränkt, es sei denn, der Schaden wurde durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht. In jedem Fall ist die Haftung von La Doux Rêves auf den Höchstbetrag des Schadensersatzes begrenzt, der von der Versicherungsgesellschaft pro Ereignis und Jahr gezahlt wird.
  2. La Doux Rêves haftet nicht für Folgeschäden, indirekte Schäden, entgangenen Gewinn und/oder erlittene Verluste, entgangene Einsparungen und Schäden, die sich aus der Verwendung der gelieferten Produkte ergeben, ist ausgeschlossen. Für den Verbraucher gilt eine Beschränkung gemäß Artikel 7:24(2) des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
  3. La Doux Rêves haftet nicht für Schäden, die durch die Verwendung des Produkts entstanden sind und/oder ist nicht verpflichtet, diese zu reparieren. La Doux Rêves gibt strenge Pflege- und Gebrauchsanweisungen, die vom Käufer befolgt werden müssen. Ausdrücklich von der Haftung ausgeschlossen sind alle Schäden an den Produkten, die auf Verschleiß und Gebrauch zurückzuführen sind (dazu gehören Gebrauchsspuren, Gebrauchsschäden, Sturzschäden, Licht- und Wasserschäden, Diebstahl, Verlust usw.).
  4. La Doux Rêves haftet nicht für Schäden, die aus Handlungen oder Unterlassungen infolge von (unvollständigen und/oder unrichtigen) Informationen auf der/den Website(s) oder auf verlinkten Websites entstanden sind oder entstehen können.
  5. La Doux Rêves haftet nicht für Qualitätseinbußen der Waren/Produkte, die dadurch entstehen, dass ein nachträglicher (z.B. zweiter) Lieferversuch unternommen werden muss oder dass La Doux Rêves gezwungen ist, die Produkte dem Käufer auf andere Weise zu überlassen (z.B.: Lieferung an Nachbarn).
  6. La Doux Rêves ist nicht verantwortlich für Fehler und/oder Unregelmäßigkeiten in der Funktionalität der Website und haftet nicht für Fehlfunktionen oder Nichtverfügbarkeit der Website aus irgendeinem Grund.
  7. La Doux Rêves übernimmt keine Garantie für die korrekte und vollständige Übermittlung des Inhalts von E-Mails, die von La Doux Rêves oder im Namen von La Doux Rêves verschickt werden, und auch nicht für deren rechtzeitigen Empfang.
  8. Alle Ansprüche des Käufers wegen Mängeln seitens der Firma La Doux Rêves verfallen, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres, nachdem der Käufer von den Tatsachen, auf die er seine Ansprüche stützt, Kenntnis hatte oder vernünftigerweise hätte haben können, der Firma La Doux Rêves schriftlich unter Angabe von Gründen mitgeteilt wurden. Alle Ansprüche des Käufers verjähren in jedem Fall ein Jahr nach Beendigung des Vertrages.

  Artikel 16 – Höhere Gewalt

  1. La Doux Rêves haftet nicht, wenn sie aufgrund höherer Gewalt nicht in der Lage ist, ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, und sie kann auch nicht zur Erfüllung einer Verpflichtung herangezogen werden, wenn sie daran durch einen Umstand gehindert wird, der nicht auf ihr Verschulden zurückzuführen ist und nicht aufgrund eines Gesetzes, eines Rechtsakts oder einer allgemein anerkannten Praxis von ihr zu vertreten ist.
  2. Unter höherer Gewalt ist in jedem Fall das zu verstehen, was in Gesetz und Rechtsprechung darunter verstanden wird, jedoch nicht darauf beschränkt, (i) Höhere Gewalt bei den Lieferanten von La Doux Rêves, (ii) die nicht ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen der Lieferanten, die der Käufer La Doux Rêves vorgeschrieben oder empfohlen hat, (iii) Mangelhaftigkeit von Gegenständen, Geräten, Software oder Materialien Dritter, (iv) staatliche Maßnahmen, (v) Stromausfall, (vi) Störung von Internet, Datennetzen und Telekommunikationseinrichtungen (z. B. durch Cyberkriminalität und Hacking), (vii) Naturkatastrophen, (viii) Krieg und Terroranschläge, (ix) allgemeine Verkehrsprobleme, (x) Streiks in der Gesellschaft von La Doux Rêves und (xi) sonstige Situationen, die sich nach Ansicht von La Doux Rêves ihrer Kontrolle entziehen und die Erfüllung ihrer Verpflichtungen vorübergehend oder dauerhaft verhindern.
  3. La Doux Rêves ist berechtigt, sich auf höhere Gewalt zu berufen, wenn der Umstand, der die (weitere) Erfüllung verhindert, eintritt, nachdem La Doux Rêves ihre Verpflichtung hätte erfüllen müssen.
  4. Die Parteien können die Verpflichtungen aus dem Abkommen während des Zeitraums, in dem die höhere Gewalt andauert, aussetzen. Dauert dieser Zeitraum länger als zwei Monate, so ist jede Partei berechtigt, den Vertrag aufzulösen, ohne dass sie der anderen Partei zum Schadenersatz verpflichtet ist.
  5. Sofern La Doux Rêves ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag zum Zeitpunkt des Eintritts der höheren Gewalt bereits teilweise erfüllt hat oder erfüllen kann und dem bereits erfüllten bzw. dem zu erfüllenden Teil ein eigenständiger Wert beigemessen werden kann, ist La Doux Rêves berechtigt, den bereits erfüllten bzw. zu erfüllenden Teil gesondert in Rechnung zu stellen. Der Käufer ist verpflichtet, diese Rechnung so zu bezahlen, als handele es sich um einen separaten Vertrag.

  Artikel 17 – Abholung und/oder Lieferung  Abholung

  1. Der Kunde muss seine Bestellung rechtzeitig, mindestens jedoch 1 Tag im Voraus aufgeben. Großaufträge sollten in Absprache mit La Doux Rêves erteilt werden. Die Bestellungen müssen vom Kunden selbst am Standort von La Doux Rêves abgeholt werden. Der Kunde muss dabei die Vorschriften von La Doux Rêves einhalten.

Lieferung

  1. La Doux Rêves ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Lebensmittelsicherheit in Bezug auf die Produkte jederzeit gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften gewährleistet ist, sowie regelmäßig Kontrollen durchzuführen (oder durchführen zu lassen) und über die Ergebnisse dieser Kontrollen zu berichten. La Doux Rêves kann dem Kunden Anweisungen zur Lebensmittelsicherheit geben, wenn der Kunde die Produkte selbst aufbewahrt. La Doux Rêves haftet in keinem Fall für Schäden und/oder Kosten, die dem Kunden aufgrund seiner Beratung oder der Unterlassung einer solchen Beratung entstehen.
  2. Die Lieferung erfolgt an einem vereinbarten Tag und zu einer vereinbarten Uhrzeit.

  Artikel 18 – Gefahrübergang Die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der Produkte, die Gegenstand des Vertrages sind, geht in dem Moment auf den Käufer über, in dem die Produkte in die Verfügungsgewalt des Käufers übergehen. Dies ist der Fall, wenn die Produkte an die Lieferadresse des Käufers geliefert wurden.   

Artikel 19 – Rechte an geistigem Eigentum

  1. Alle geistigen Eigentumsrechte und Urheberrechte von La Doux Rêves gehören ausschließlich La Doux Rêves und werden nicht auf den Käufer übertragen.
  2. Dem Käufer ist es untersagt, ohne die ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von La Doux Rêves alle Dokumente, die unter das geistige Eigentum und die Urheberrechte von La Doux Rêves fallen, zu veröffentlichen und/oder zu vervielfältigen, zu verändern oder Dritten zugänglich zu machen. Wenn der Käufer Änderungen an den von La Doux Rêves gelieferten Gegenständen vornehmen möchte, muss La Doux Rêves die beabsichtigten Änderungen ausdrücklich genehmigen.
  3. Dem Käufer ist es untersagt, die Produkte, die Gegenstand der geistigen Eigentumsrechte von La Doux Rêves sind, anders als im Vertrag vereinbart zu verwenden.

  Artikel 20 – Privatsphäre, Datenverarbeitung und Sicherheit     

  1. La Doux Rêves behandelt die (persönlichen) Daten der Käufer und Besucher der Website(s) mit Sorgfalt. Auf Wunsch wird La Doux Rêves die betroffene Person informieren.
  2. Wenn La Doux Rêves nach dem Vertrag verpflichtet ist, Informationen zu sichern, wird diese Sicherung den vereinbarten Spezifikationen und einem Sicherheitsniveau entsprechen, das nach dem Stand der Technik, der Sensibilität der Daten und den damit verbundenen Kosten nicht unangemessen ist.

  Artikel 21 – Reklamationen

  1. Wenn der Käufer mit den Produkten von La Doux Rêves nicht zufrieden ist und/oder Beschwerden über die (Erfüllung des) Vertrags hat, ist der Käufer verpflichtet, diese Beschwerden so schnell wie möglich zu melden, spätestens jedoch innerhalb von 14 Kalendertagen nach dem jeweiligen Anlass, der zu der Beschwerde geführt hat. Beschwerden können unter info@ladouxreves.com mit dem Betreff “Complaint” gemeldet werden.
  2. Die Reklamation muss vom Käufer ausreichend begründet und/oder erklärt werden, damit La Doux Rêves die Reklamation bearbeiten kann.
  3. La Doux Rêves wird die Beschwerde so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt der Beschwerde, inhaltlich beantworten.
  4. Die Parteien werden versuchen, gemeinsam eine Lösung zu finden.

  Artikel 22 – Anwendbares Recht

  1. Jeder Vertrag zwischen La Doux Rêves und dem Käufer unterliegt dem niederländischen Recht. Die Anwendbarkeit des (CISG) Wiener Kaufrechtsübereinkommens wird ausdrücklich ausgeschlossen.
  2. Bei der Auslegung von Inhalt und Umfang dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist stets der niederländische Text maßgebend. La Doux Rêves ist berechtigt, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern.
  3. Alle Streitigkeiten, die sich aus dem Vertrag zwischen La Doux Rêves und dem Käufer ergeben, werden von dem zuständigen Gericht in Rotterdam entschieden, es sei denn, dass zwingende gesetzliche Bestimmungen die Zuständigkeit eines anderen Gerichts vorsehen.

  Rotterdam, 24. August 2021.

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