Versandbedingungen Elbayt Doux Rêves

  1. Iboualatsen h.o.d.n. Elbayt Doux Rêves (im Folgenden Elbayt Doux Rêves) ist bei der Handelskammer unter der Nummer 78023580 eingetragen und hat seinen Sitz in Lodewijk Pincoffsweg 168, 3021TA, Rotterdam in den Niederlanden.

Artikel 1 – Begriffsbestimmungen

  1. In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die folgenden Begriffe im folgenden Sinne verwendet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist:
  2. Angebot: Jedes (schriftliche oder elektronische) Angebot des Verkäufers an den Käufer zur Lieferung von Produkten, mit dem diese Bedingungen untrennbar verbunden sind. In bestimmten Situationen kann ein Angebot auf andere Weise als schriftlich oder elektronisch übermittelt werden (z.B. mündlich). Dies hängt von der konkreten Situation/Umständen ab.
  3. Verbraucher: Eine natürliche Person, die nicht im Rahmen der Ausübung eines Berufs oder Unternehmens handelt.
  4. Käufer: der Verbraucher, der einen Vertrag (im Fernabsatz) mit dem Verkäufer abschließt.
  5. Vertrag: Der (Fern-)Kaufvertrag über den Verkauf und die Lieferung der Produkte, die der Käufer bei Elbayt Doux Rêves gekauft hat.
  6. Produkte: Die von Elbayt Doux Rêves angebotenen Produkte sind frische Blaubeeren.
  7. Verkäufer: Der Anbieter der Produkte an den Käufer, im Folgenden: Elbayt Doux Rêves.

Artikel 2 – Lieferung

  1. Verzögert sich der Beginn, der Fortgang oder die (Fertigstellungs-)Lieferung des Vertrages, weil der Käufer z.B. nicht oder nicht rechtzeitig alle angeforderten Informationen zur Verfügung gestellt hat, nicht ausreichend kooperiert, die (An-)Zahlung nicht rechtzeitig bei Elbayt Doux Rêves eingegangen ist oder eine Verzögerung durch andere Umstände eintritt, die außerhalb der Kontrolle von Elbayt Doux Rêves liegen, ist Elbayt Doux Rêves zu einer angemessenen Verlängerung der (Fertigstellungs-)Lieferfrist berechtigt. Alle vereinbarten (Liefer-)Termine sind niemals Fristen. Der Käufer muss Elbayt Doux Rêves schriftlich in Verzug setzen und eine angemessene Frist setzen, um noch zu liefern. Der Käufer hat keinen Anspruch auf eine Entschädigung wegen der daraus resultierenden Verzögerung.
  2. Der Käufer ist verpflichtet, die Waren zu dem Zeitpunkt abzunehmen, zu dem sie ihm vertragsgemäß zur Verfügung gestellt werden, auch wenn sie ihm früher oder später als vereinbart angeboten werden.
  3. Wenn der Käufer die Annahme der Ware verweigert oder es versäumt, die für die Lieferung erforderlichen Informationen oder Anweisungen zu erteilen, ist Elbayt Doux Rêves berechtigt, die Ware auf Kosten und Risiko des Käufers zu lagern.
  4. Wenn die Produkte von Elbayt Doux Rêves oder einem externen Spediteur geliefert werden, ist Elbayt Doux Rêves berechtigt, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, die Lieferkosten in Rechnung zu stellen. Diese werden dann gesondert in Rechnung gestellt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
  5. Wenn Elbayt Doux Rêves im Rahmen der Vertragserfüllung Daten vom Käufer benötigt, beginnt die Lieferfrist erst, wenn der Käufer Elbayt Doux Rêves alle für die Erfüllung erforderlichen Daten zur Verfügung gestellt hat.
  6. Wenn Elbayt Doux Rêves einen Liefertermin angegeben hat, handelt es sich dabei um einen Richtwert. Für Lieferungen außerhalb der Niederlande gelten längere Lieferzeiten.
  7. Elbayt Doux Rêves ist berechtigt, die Ware in Teilen zu liefern, es sei denn, dies ist vertraglich abweichend vereinbart oder die Teillieferung hat keinen eigenständigen Wert. Elbayt Doux Rêves ist berechtigt, die so gelieferten Waren gesondert in Rechnung zu stellen.
  8. Die Lieferung erfolgt nur, wenn alle Rechnungen bezahlt sind, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Elbayt Doux Rêves behält sich das Recht vor, die Lieferung zu verweigern, wenn die begründete Befürchtung besteht, dass die Zahlung nicht erfolgt.
  9. Ist der Käufer nicht zu Hause / nicht erreichbar, um die Ware in Empfang zu nehmen, und kann Elbayt Doux Rêves dem Käufer die Ware bei einem ersten Lieferversuch nicht auf andere Weise überlassen (z.B. durch Auslieferung der Ware an anwesende Nachbarn), ist Elbayt Doux Rêves berechtigt, für einen weiteren Lieferversuch zusätzliche Kosten zu berechnen. Elbayt Doux Rêves haftet nicht für Qualitätsverluste der Waren/Produkte aufgrund eines späteren (z.B. zweiten) Lieferversuchs oder für den Fall, dass Elbayt Doux Rêves gezwungen ist, die Produkte auf andere Weise für den Käufer zurückzulassen (z.B.: Lieferung an Nachbarn).

Artikel 3 – Verpackung und Transport

  1. Elbayt Doux Rêves verpflichtet sich gegenüber dem Käufer, die zu liefernden Waren ordnungsgemäß zu verpacken und so zu sichern, dass sie ihren Bestimmungsort bei normalem Gebrauch in gutem Zustand erreichen.
  2. Alle Lieferungen verstehen sich, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, einschließlich Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer), Verpackung und Verpackungsmaterial.
  3. Die Annahme von Waren ohne Vermerke auf dem Frachtbrief oder der Empfangsbestätigung gilt als Beweis dafür, dass die Verpackung zum Zeitpunkt der Lieferung in gutem Zustand war.

Artikel 4 – Abholung und/oder Lieferung
Abholung

  1. Der Kunde muss seine Bestellung rechtzeitig, mindestens jedoch 1 Tag im Voraus aufgeben. Großaufträge sollten in Absprache mit Elbayt Doux Rêves erteilt werden. Die Bestellungen müssen vom Kunden selbst am physischen Standort von Elbayt Doux Rêves abgeholt werden. Der Kunde muss sich dabei an die Vorschriften von Elbayt Doux Rêves halten.

Lieferung

  1. Elbayt Doux Rêves ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Lebensmittelsicherheit in Bezug auf die Produkte jederzeit gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften gewährleistet ist, sowie regelmäßig Kontrollen durchzuführen (oder durchführen zu lassen) und über die Ergebnisse dieser Kontrollen zu berichten. Elbayt Doux Rêves kann dem Kunden Anweisungen zur Lebensmittelsicherheit geben, wenn der Kunde die Produkte selbst aufbewahrt. Elbayt Doux Rêves haftet in keinem Fall für Schäden und/oder Kosten, die dem Kunden aufgrund von Ratschlägen oder deren Unterlassung entstehen.
  2. Die Lieferung erfolgt an einem vereinbarten Tag und zu einer vereinbarten Uhrzeit.

Artikel 5 – Gefahrübergang

Das Risiko des Verlustes oder der Beschädigung der Produkte, die Gegenstand des Vertrages sind, geht zu dem Zeitpunkt auf den Käufer über, an dem die Produkte in die Kontrolle des Käufers übergeben werden. Dies ist der Fall, wenn die Produkte an die Lieferadresse des Käufers geliefert wurden.

Rotterdam, 24. August 2021

Einkaufswagen
Nach oben scrollen